Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1. BUSINESS
COACHING FÜR YOGALEHRER (im Folgenden bezeichnet als BUSINESS COACHING)
erbringt Dienstleistungen in dem Geschäftsfeld Coaching in der Regel durch
Veranstaltungen in (Klein-)Gruppen für Yogalehrer (im Folgenden zusammenfassend
bezeichnet als „Auftraggeber“).
1.2. BUSINESS
COACHING erbringt seine Dienstleistung ausschließlich für Unternehmer.
1.3.
Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber
nimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen (im Folgenden
bezeichnet als „Teilnehmer“).
1.4. BUSINESS
COACHING erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. BUSINESS COACHING
ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie
Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coachs“) zu erbringen.
1.5. Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von BUSINESS
COACHING und seine vertraglich verpflichteten Coachs erbrachten Leistungen.
1.6.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers verpflichten BUSINESS
COACHING auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Anmeldungen für Coachings erfolgen verbindlich im Rahmen eines Video-Calls. In
dem Call wird dem Auftraggeber / Teilnehmer ausführlich Zielsetzung, Inhalt und
Ablauf des Coachings für Yogalehrer erläutert. Wenn der Auftraggeber/Teilnehmer
an einem Coaching für Yogalehrer teilnehmen möchte, wird er im Video-Call
gebeten einem Mitschnitt des weiteren Gesprächs zuzustimmen. Wenn der
Auftraggeber/Teilnehmer dem zustimmt, wird er erneut um Zustimmung zum
Mitschnitt gebeten. Diese Zustimmung wird dann, genau wie der Vertrag,
mitgeschnitten. Dem Auftraggeber / Teilnehmer wird sodann von BUSINESS COACHING
der Dienstleistungsvertrag im Einzelnen vorgelesen und er um Zustimmung
gebeten. Auf die AGB von BUSINESS COACHING wird der Auftragnehmer / Teilnehmer
besonders hingewiesen. Sobald der Auftraggeber / Teilnehmer die Frage, ob er
dem Dienstleistungs-(Coaching-)vertrag zustimmt mit „ja“ beantwortet, ist der
Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen.
2.2 Der
Auftraggeber/Teilnehmer erhält im Nachgang zu dem Video-Call eine schriftliche
Vertragsbestätigung durch BUSINESS COACHING.
2.3. Mit der
Zustimmung zu dem Dienstleistungs-(Coaching)vertrag erklärt der Auftraggeber / Teilnehmer
zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
2.4.
Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen
Dienstleistungsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch BUSINESS
COACHING schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die
Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3. Leistungen
3.1 Der
Auftraggeber / Teilnehmer nimmt bei BUSINESS COACHING / Coachs in mehreren
Coaching-Sitzungen, die entweder als Präsenz-Veranstaltungen oder als
ZOOM-Calls stattfinden teil. Bei Präsenz-Veranstaltungen liegt die Wahl des
Ortes der Durchführung bei BUSINESS COACHING / Coachs.
3.2. Mit der
Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von BUSINESS COACHING, bzw.
der/die jeweils durchführende/n Coach/es beauftragt.
3.3. Die
Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang des Coachings ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
im Dienstleistungsvertrag.
3.4. Die
Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei BUSINESS
COACHING. Im Honorar inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen
zur persönlichen Verwendung durch den Auftraggeber / Teilnehmer.
3.5. Für die
Didaktik und Methodik der Maßnahme ist der BUSINESS COACHING / Coachs
verantwortlich. Stellt BUSINESS COACHING / Coachs während der Durchführung
fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem
Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder
an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und
Umfang der Änderung im Rahmen eigenen Ermessensspielraumes. BUSINESS COACHING /
Coachs kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die
Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. BUSINESS
COACHING / Coachs können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und
Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. BUSINESS COACHING /
Coachs wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf
mit dem Auftraggeber / Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es
besteht kein Recht des Auftraggebers / Teilnehmers, das Honorar zu kürzen.
3.6. BUSINESS
COACHING / Coachs werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit
dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg
und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit,
Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den
Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung
kann durch den BUSINESS COACHING/ Coachs allein nicht gegeben werden.
3.7. Nach
Beendigung des Coachings erhalten die Auftraggeber / Teilnehmer ein
Teilnahmezertifikat. Die Erstellung des Zertifikats kann bis zu 14 Tage dauern.
Es besteht kein Recht auf die Aushändigung eines Zertifikats umgehend nach Beendigung
des Coachings.
4. Honorar
und Zahlungsbedingungen
4.1. Das
vereinbarte Honorar ist mit Abschluss des Vertrages sofort und ohne Abzug zur
Zahlung fällig und auf das Konto der BUSINESS COACHING FÜR YOGALEHRER zu
entrichten.
4.2. Zusätzliche
Leistungen, die über die in den Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus
vom Auftraggeber / Teilnehmer angefordert und von BUSINESS COACHING/ Coachs
erbracht werden (z.B. zusätzliche individuelle Konzeptarbeit, Strategiegespräche
vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching)
werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen gesondert in
Rechnung gestellt.
4.3. Der im
Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und
Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen,
Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.
4.4. Das Honorar
umfasst neben der Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und
Bereitstellung notwendiger Unterlagen für den Auftraggeber / die Teilnehmer.
Die Unterlagen werden dem Auftraggeber / Teilnehmer in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt.
4.5. Ratenzahlungen
können abweichend vertraglich vereinbart werden. Der Zahlungsmodus folgt in
diesem Fall aus den vertraglichen Vereinbarungen.
4.6. Eine
Verpflichtung zur Zahlung des Honorars besteht auch dann, wenn die
Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.
4.7. Alle
Honorarangaben verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es handelt sich um eine
umsatzsteuerbefreite Weiterbildung bzw. Dienstleistung.
4.8. Der
Auftraggeber / Teilnehmer gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung
oder spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss in Zahlungsverzug, unabhängig
vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der
Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder
Teilnahme an Veranstaltungen. BUSINESS COACHING ist berechtigt, den
Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des
Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung
auszuschließen.
4.9. Während
des Zahlungsverzuges ist BUSINESS COACHING berechtigt, die gesetzlichen
Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern
geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch
nicht ausgeschlossen.
5. Kündigung
5.1. Die
ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.
5.2.
Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
6. Durchführungshindernisse
Kann BUSINESS
COACHING / Coachs wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen
von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem
vereinbarten Termin abhalten, so ist BUSINESS COACHING / Coachs verpflichtet,
so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers / Teilnehmers gegen BUSINESS COACHING
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.
Haftungsbeschränkung
7.1. BUSINESS
COACHING haftet nur bei Vorsatz und einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
7.2.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet BUSINESS COACHING – außer im Falle der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten
sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die
entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der
Auftraggeber / Teilnehmer vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist die Haftung für
einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus
Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe des
Vertragshonorars.
7.3.
Soweit die Haftung von BUSINESS COACHING ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, i.S.v. Ziffer 1.4.
8.
Urheberrecht
8.1. Ein
Ton- oder Videomitschnitt des Coachings ist ohne schriftliche Erlaubnis von BUSINESS
COACHING nicht gestattet.
8.2. Der
Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Materialien, Unterlagen und Ton- oder
Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das
Urheberrecht an den Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder
Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei BUSINESS COACHING. Der
Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen
oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von BUSINESS
COACHING zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner
Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiterzugeben oder zu
verbreiten.
8.3. Die
Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und
Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
9.
Geheimhaltungs-/Schweigepflicht
Die Vertragsinhalte
und die Inhalte des Coachings unterliegen der Schweigepflicht. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich
bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis
erhalten, geheim zu halten. BUSINESS COACHING ist von der
Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte
Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung
erfordern.
10. Schlussbestimmungen
10.1.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
abgewichen werden.
10.2. Die
etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
10.3. Das
Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
10.4.
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender
Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls
sind sie verwirkt.
10.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.
Stand: April
2021
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