Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1. BUSINESS COACHING FÜR YOGALEHRER (im Folgenden bezeichnet als BUSINESS COACHING) erbringt Dienstleistungen in dem Geschäftsfeld Coaching in der Regel durch Veranstaltungen in (Klein-)Gruppen für Yogalehrer und Solopreneure(im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

1.2. BUSINESS COACHING erbringt seine Dienstleistung ausschließlich für Unternehmer.

1.3. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber nimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“).

1.4. BUSINESS COACHING erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. BUSINESS COACHING ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coachs“) zu erbringen.

1.5. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von BUSINESS COACHING und seine vertraglich verpflichteten Coachs erbrachten Leistungen.

1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers verpflichten BUSINESS COACHING auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Anmeldungen für Coachings erfolgen verbindlich im Rahmen eines Video-Calls. In dem Call wird dem Auftraggeber / Teilnehmer ausführlich Zielsetzung, Inhalt und Ablauf des Coachings für Yogalehrer erläutert. Wenn der Auftraggeber/Teilnehmer an einem Coaching für Yogalehrer teilnehmen möchte, wird er im Video-Call gebeten einem Mitschnitt des weiteren Gesprächs zuzustimmen. Wenn der Auftraggeber/Teilnehmer dem zustimmt, wird er erneut um Zustimmung zum Mitschnitt gebeten. Diese Zustimmung wird dann, genau wie der Vertrag, mitgeschnitten. Dem Auftraggeber / Teilnehmer wird sodann von BUSINESS COACHING der Dienstleistungsvertrag im Einzelnen vorgelesen und er um Zustimmung gebeten. Auf die AGB von BUSINESS COACHING wird der Auftragnehmer / Teilnehmer besonders hingewiesen. Sobald der Auftraggeber / Teilnehmer die Frage, ob er dem Dienstleistungs-(Coaching-)vertrag zustimmt mit „ja“ beantwortet, ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen.

2.2 Der Auftraggeber/Teilnehmer erhält im Nachgang zu dem Video-Call eine schriftliche Vertragsbestätigung durch BUSINESS COACHING.

2.3. Mit der Zustimmung zu dem Dienstleistungs-(Coaching)vertrag erklärt der Auftraggeber / Teilnehmer zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

2.4. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Dienstleistungsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch BUSINESS COACHING schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

3. Leistungen

3.1 Der Auftraggeber / Teilnehmer nimmt bei BUSINESS COACHING / Coachs in mehreren Coaching-Sitzungen, die entweder als Präsenz-Veranstaltungen oder als ZOOM-Calls stattfinden teil. Bei Präsenz-Veranstaltungen liegt die Wahl des Ortes der Durchführung bei BUSINESS COACHING / Coachs.

3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von BUSINESS COACHING, bzw. der/die jeweils durchführende/n Coach/es beauftragt.

3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang des Coachings ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag.

3.4. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei BUSINESS COACHING. Im Honorar inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen zur persönlichen Verwendung durch den Auftraggeber / Teilnehmer.

3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist der BUSINESS COACHING / Coachs verantwortlich. Stellt BUSINESS COACHING / Coachs während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen eigenen Ermessensspielraumes. BUSINESS COACHING / Coachs kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. BUSINESS COACHING / Coachs können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. BUSINESS COACHING / Coachs wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber / Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers / Teilnehmers, das Honorar zu kürzen.

3.6. BUSINESS COACHING / Coachs werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch den BUSINESS COACHING/ Coachs allein nicht gegeben werden.

3.7. Nach Beendigung des Coachings erhalten die Auftraggeber / Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Die Erstellung des Zertifikats kann bis zu 14 Tage dauern. Es besteht kein Recht auf die Aushändigung eines Zertifikats umgehend nach Beendigung des Coachings.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Das vereinbarte Honorar ist mit Abschluss des Vertrages sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto der BUSINESS COACHING FÜR YOGALEHRER zu entrichten.

4.2. Zusätzliche Leistungen, die über die in den Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber / Teilnehmer angefordert und von BUSINESS COACHING/ Coachs erbracht werden (z.B. zusätzliche individuelle Konzeptarbeit, Strategiegespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.

4.4. Das Honorar umfasst neben der Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Unterlagen für den Auftraggeber / die Teilnehmer. Die Unterlagen werden dem Auftraggeber / Teilnehmer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

4.5. Ratenzahlungen können abweichend vertraglich vereinbart werden. Der Zahlungsmodus folgt in diesem Fall aus den vertraglichen Vereinbarungen.

4.6. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars besteht auch dann, wenn die Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.

4.7. Alle Honorarangaben verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es handelt sich um eine umsatzsteuerbefreite Weiterbildung bzw. Dienstleistung.

4.8. Der Auftraggeber / Teilnehmer gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. BUSINESS COACHING ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.

4.9. Während des Zahlungsverzuges ist BUSINESS COACHING berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Kündigung

5.1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

5.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

 6. Durchführungshindernisse

Kann BUSINESS COACHING / Coachs wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist BUSINESS COACHING / Coachs verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers / Teilnehmers gegen BUSINESS COACHING sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. BUSINESS COACHING haftet nur bei Vorsatz und einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

7.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet BUSINESS COACHING – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber / Teilnehmer vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe des Vertragshonorars.

7.3. Soweit die Haftung von BUSINESS COACHING ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, i.S.v. Ziffer 1.4.

8. Urheberrecht

8.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings ist ohne schriftliche Erlaubnis von BUSINESS COACHING nicht gestattet.

8.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Materialien, Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei BUSINESS COACHING. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von BUSINESS COACHING zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten.

8.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

9. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

Die Vertragsinhalte und die Inhalte des Coachings unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. BUSINESS COACHING ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

10.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

10.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

10.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.

 

Stand: April 2021

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